Die jährliche Sonderzahlung (auch Weihnachtsgeld) wurde ab 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.
Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.
Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.
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Beamte bekommen eigentlich kein Weihnachtsgeld. Stattdessen zahlt der Staat eine Sonderzahlung. Diese ist je nach Bundesland von unterschiedlicher Höhe. In der Aufstellung finden Sie Details zum Weihnachtsgeld für Beamte.
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