Weihnachtsgeld Beamte

Die jährliche Sonderzahlung

Die jährliche Sonderzahlung (auch Weihnachtsgeld) wurde ab 01.07.2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert.

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Weihnachtsgeld als Sonderzahlung

Das Grundgehalt und weitere Besoldungsbestandteile sind deshalb entsprechend der Höhe der ehemals zustehenden jährlichen Sonderzahlungen erhöht. Auch der einmalige Festbetrag der jährlichen Sonderzahlung für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 ist als Monatsbetrag in den Tabellenbeträgen des Grundgehaltes bei den jeweiligen Besoldungsgruppen berücksichtigt.

Mit der Umstellung entfiel die jährliche Sonderzahlung im Dezember. Sie wird seit dem Jahr 2009 nicht mehr gezahlt.

Bekommen Beamte noch Weihnachtsgeld ?

Beamte bekommen eigentlich kein Weihnachtsgeld. Stattdessen zahlt der Staat eine Sonderzahlung. Diese ist je nach Bundesland von unterschiedlicher Höhe. In der Aufstellung finden Sie Details zum Weihnachtsgeld für Beamte.

  • Im Jahr 2008 hat der Staat beschlossen die Bezeichnung "Weihnachtsgeld" nicht mehr für eine Auszahlung zum Ende des Jahres an Beamte zu verwenden.
  • Statt dem Weihnachtsgeld erhalten seit dem 1. Juli 2009 deutsche Beamte im öffentlichen Dienst nach TVöD und TV-L eine Sonderzahlung. Diese ist im Paragraph 20 der Tarifverträge geregelt.
  • Beamte beim Bund erhalten eine Sonderzahlung von 5 Prozent auf die jährlichen Bezüge.
  • Die Sonderzahlung für Landesbeamte variiert je nach Bundesland und Besoldungsgruppe.
  • Einige Bundesländer verrechnen die Sonderzahlung prozentual auf das Grundgehalt. Bayerische Beamte der Besoldungsgruppen A3 bis A11 und Anwärter erhalten 70 Prozent des Grundgehalts als Sonderzahlung.
  • Andere Bundesländer wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Saarland geben Ihren Beamten eine pauschale Sonderzahlung.
  • In Schleswig-Holstein erhalten aktive Landesbeamte der Besoldungsgruppen A2 bis A10 660 Euro als Sonderzahlung.
  • Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg integrieren die Sonderzahlung über das ganze Jahr hinweg in das Grundgehalt.
  • Hier handelt es sich je nach Bundesland und Besoldungsgruppe um eine prozentuale Erhöhung des Grundgehalts von ca. 1 bis 5 Prozent.
  • Sachsen ist das einzige Bundesland, das keine Sonderzahlungen an seine Beamten auszahlt.

Unser Tipp für Beamte und Angestellte

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können Sie als DSL Privatkredit oder DSL Modernisierungskredit beantragen:

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