Studienrat Studienrätin

Lehrer / Lehrerinnen an einer höheren Schule

Bei einem Studienrat handelt es sich um die Bezeichnung für Beamte, die sich auf Lehrer / Lehrerinnen an einer höheren Schule bezieht.




Studienrat und Oberstudienrat

Studienrat (Abkürzung: StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Dienst bzw. in der Qualifikationsebene 4, der in der Besoldungsgruppe A 13 besoldet wird. In der Regel arbeitet der Studienrat als Lehrer an einer höheren Schule in Deutschland und unterrichtet Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Im Ruhestand darf die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz a. D. (= ausser Dienst) geführt werden. Es gibt Studienräte an Gymnasien, an Realschulen, an Mittelschulen in Bayern, an Gesamtschulen, Sekundarschulen, berufsbildenden Schulen, Weiterbildungskollegs, Grundschulen (Bayern), an wissenschaftlichen Einrichtungen der Länder (z. B. in Niedersachsen) an Landesbildungszentren, an Förderzentren und in mehreren Bundesländern auch den „Studienrat im Hochschuldienst“, der zum akademischen Mittelbau an Universitäten zählt.

Weiterhin gibt es verbeamtete Lehrer an kirchlichen Schulen mit der Bezeichnung "Studienrat im Kirchendienst", die in einem Kirchenbeamtenverhältnis stehen, das dem Landesbeamtenrecht gleichgestellt ist.

Die Amtsbezeichnung im nächsten Beförderungsamt ist der Oberstudienrat.

Unterschied zwischen Studienrat und Oberstudienrat

In Deutschland sind Studienrat (StR) und Oberstudienrat (OStR) Amtsbezeichnungen für verbeamtete Lehrkräfte, insbesondere an Gymnasien und beruflichen Schulen. Der wesentliche Unterschied liegt in Besoldung, Erfahrung und zusätzlichen Aufgaben.

Studienrat (StR)

  • Einstiegsamt für verbeamtete Lehrkräfte nach Referendariat und Probezeit
  • In der Regel Besoldungsgruppe A13
  • Verantwortlich für Unterricht, Prüfungen, Konferenzen und Elternarbeit
  • Keine besondere Leitungsfunktion erforderlich

Oberstudienrat (OStR)

  • Höheres Amt durch Beförderung
  • In der Regel Besoldungsgruppe A14
  • Zusätzliche organisatorische oder fachliche Verantwortung
  • Mögliche Aufgaben: Fachleitung, Oberstufenkoordination, Schulentwicklung, Betreuung von Referendaren

Kurz zusammengefasst

Ein Studienrat ist in erster Linie als Lehrkraft im regulären Schuldienst tätig. Ein Oberstudienrat übernimmt darüber hinaus häufig zusätzliche Leitungs- oder Koordinationsaufgaben und wird entsprechend höher besoldet.


Voraussetzungen für eine Ernennung zum Studienrat

Die Ernennung zum Studienrat setzt ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (in der Regel mit mindestens zwei Hauptfächern sowie pädagogischem Ergänzungsteil), ein eineinhalb- bis zweijähriges Referendariat mit begleitender Ausbildung an einem Studienseminar und eine in der Regel dreijährige Probezeit im Beamtenverhältnis auf Probe voraus.

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Wofür Sie als Studienrat den Beamtenkredit nutzen, steht Ihnen frei, denn er ist nicht zweckgebunden. Studienrat und Studienrätin können den Kredit flexibel einsetzen. Ob ein lang ersehnter Urlaub in ferne Länder, der Kauf eines Autos oder Motorrads, eine Aus- oder Weiterbildung – erfüllen Sie sich einen kleinen oder großen Traum mit Ihrem Kredit. Studienräte und Lehrer können den Privatkredit oder Beamtenkredt aufnehmen, um eine bereits bestehende Finanzierung abzulösen und Raten zusammenzufassen.

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