Keine automatische Pflichtversicherung
Der RatenSchutz ist eine zusätzliche Absicherung. Maßgeblich ist, ob ein entsprechender Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.
Hier finden Sie eine verständliche Übersicht zum DSL Bank RatenSchutz, zu möglichen Leistungsfällen, benötigten Unterlagen, Ansprechpartnern und wichtigen Bedingungen für die Leistungsanmeldung.
Der DSL Bank RatenSchutz ist eine freiwillige Restschuldversicherung im Zusammenhang mit einem Kredit. Je nach abgeschlossenem Versicherungsumfang kann sie helfen, Kreditraten oder die Restschuld abzusichern, wenn bestimmte Ereignisse eintreten.
Typische abgesicherte Risiken sind der Todesfall, eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Arbeitslosigkeit. Welche Risiken tatsächlich versichert sind, hängt vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.
Der RatenSchutz ist eine zusätzliche Absicherung. Maßgeblich ist, ob ein entsprechender Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.
Ob gezahlt wird, richtet sich nach dem versicherten Risiko, Wartezeiten, Ausschlüssen, Nachweisen und den Versicherungsbedingungen.
Die Meldung erfolgt nicht allgemein über die Kreditabteilung, sondern über den Kundenservice Leistung der zuständigen Versicherung.
Beim RatenSchutz können je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Risiken abgesichert sein. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Police, Ihren Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen.
Im Todesfall der versicherten Person kann die Versicherung je nach Vertrag eine Leistung zur Rückführung der offenen Kreditverbindlichkeit erbringen.
Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit können je nach Vertrag monatliche Kreditraten übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt und ärztlich nachgewiesen sind.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können je nach Vertrag monatliche Raten für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.
Das Formular zur Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt ergänzt.
Für diesen Leistungsfall werden regelmäßig Angaben von Ihnen und vom letzten Arbeitgeber benötigt.
Die Leistungsanmeldung erfolgt durch eine berechtigte Person oder einen Ansprechpartner.
Die benötigten Nachweise unterscheiden sich je nach Leistungsfall. Reichen Sie Unterlagen möglichst vollständig ein, damit die Prüfung nicht unnötig verzögert wird.
Wenden Sie sich im Leistungsfall direkt an den Kundenservice Leistung der zuständigen Versicherung.
LPV Lebensversicherung AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden
Telefon: 02103 34-6660
E-Mail: info@lifestyle-protection.com
Lifestyle Protection AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden
Telefon: 02103 34-6660
E-Mail: info@lifestyle-protection.com
Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vertrag den konkreten Fall abdeckt: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Verwenden Sie das Formular, das zu Ihrem Leistungsfall passt. Falsche oder unvollständige Formulare können die Bearbeitung verzögern.
Legen Sie alle geforderten Unterlagen als Kopie bei. Originale sollten Sie nur einreichen, wenn sie ausdrücklich angefordert werden.
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Versicherung und bewahren Sie eine Kopie Ihrer vollständigen Leistungsanmeldung auf.
Wenn Sie den RatenSchutz abgeschlossen haben und ihn nicht mehr wünschen, sollten Sie Ihre Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeiten prüfen. Laut DSL Bank kann der RatenSchutz-Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt des Annahmeschreibens der Versicherung.
Für eine spätere Kündigung oder Rückfragen zu bestehenden Verträgen sollten Sie sich direkt an die zuständige Versicherung wenden und Ihre Vertragsunterlagen prüfen.
Die folgenden Punkte sind allgemeine Hinweise. Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.