DSL Bank RatenSchutz · Leistungsfall anmelden

DSL Bank RatenSchutz: Leistungsanmeldung bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Todesfall

Hier finden Sie eine verständliche Übersicht zum DSL Bank RatenSchutz, zu möglichen Leistungsfällen, benötigten Unterlagen, Ansprechpartnern und wichtigen Bedingungen für die Leistungsanmeldung.

Wichtiger Hinweis vorab Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, richtet sich ausschließlich nach Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag, den Versicherungsbedingungen und der Prüfung durch den zuständigen Versicherer.

Was ist der DSL Bank RatenSchutz?

Der DSL Bank RatenSchutz ist eine freiwillige Restschuldversicherung im Zusammenhang mit einem Kredit. Je nach abgeschlossenem Versicherungsumfang kann sie helfen, Kreditraten oder die Restschuld abzusichern, wenn bestimmte Ereignisse eintreten.

Typische abgesicherte Risiken sind der Todesfall, eine Arbeitsunfähigkeit oder eine Arbeitslosigkeit. Welche Risiken tatsächlich versichert sind, hängt vom individuell abgeschlossenen Vertrag ab.

Freiwillig

Keine automatische Pflichtversicherung

Der RatenSchutz ist eine zusätzliche Absicherung. Maßgeblich ist, ob ein entsprechender Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde.

Vertragsabhängig

Leistung nach Bedingungen

Ob gezahlt wird, richtet sich nach dem versicherten Risiko, Wartezeiten, Ausschlüssen, Nachweisen und den Versicherungsbedingungen.

Direkte Meldung

Leistungsfall beim Versicherer melden

Die Meldung erfolgt nicht allgemein über die Kreditabteilung, sondern über den Kundenservice Leistung der zuständigen Versicherung.

Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?

Beim RatenSchutz können je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Risiken abgesichert sein. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihre Police, Ihren Versicherungsschein und die dazugehörigen Bedingungen.

1. Todesfallschutz

Absicherung im Todesfall

Im Todesfall der versicherten Person kann die Versicherung je nach Vertrag eine Leistung zur Rückführung der offenen Kreditverbindlichkeit erbringen.

  • Relevant für Angehörige oder Erben
  • Nachweis regelmäßig durch Sterbeurkunde
  • Leistung abhängig von Versicherungssumme und Bedingungen
2. Arbeitsunfähigkeit

Absicherung bei Krankheit oder Unfall

Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit können je nach Vertrag monatliche Kreditraten übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt und ärztlich nachgewiesen sind.

  • Ärztliche Bescheinigung erforderlich
  • Beginn und Dauer müssen nachgewiesen werden
  • Mögliche Karenzzeiten oder Ausschlüsse beachten
3. Arbeitslosigkeit

Absicherung bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit können je nach Vertrag monatliche Raten für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.

  • Nachweise der Agentur für Arbeit erforderlich
  • Arbeitgeberunterlagen werden meist benötigt
  • Wartezeiten, Mindestbeschäftigung und Ausschlüsse prüfen

Leistungsfälle beim DSL Bank RatenSchutz

Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht arbeiten können

Das Formular zur Arbeitsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt ergänzt.

  • Angaben zur Diagnose oder Gesundheitsstörung
  • Beginn der vollständigen Arbeitsunfähigkeit
  • Voraussichtliche Dauer
  • Ggf. Angaben zu Unfallfolgen
  • Stempel und Unterschrift der Praxis
Arbeitslosigkeit

Wenn Sie arbeitslos geworden sind

Für diesen Leistungsfall werden regelmäßig Angaben von Ihnen und vom letzten Arbeitgeber benötigt.

  • Ausgefüllte Leistungsanmeldung
  • Arbeitgeberanfrage
  • Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag
  • Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit
  • Nachweise über Gehalt und ALG-Zahlungen
Todesfall

Wenn die versicherte Person verstorben ist

Die Leistungsanmeldung erfolgt durch eine berechtigte Person oder einen Ansprechpartner.

  • Angaben zur verstorbenen versicherten Person
  • Kundennummer oder Kreditangaben
  • Ansprechpartner für Rückfragen
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Unterschrift des Antragstellers

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Die benötigten Nachweise unterscheiden sich je nach Leistungsfall. Reichen Sie Unterlagen möglichst vollständig ein, damit die Prüfung nicht unnötig verzögert wird.

Allgemeine Angaben

  • Name und Anschrift der versicherten Person
  • Kundennummer, Darlehensnummer oder Vertragsnummer
  • Kontaktdaten für Rückfragen
  • Versicherungsschein oder Annahmeschreiben, falls vorhanden
  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Leistungsanmeldung

Nachweise je Leistungsfall

  • Arbeitsunfähigkeit: ärztliche Bescheinigung und ggf. weitere medizinische Nachweise
  • Arbeitslosigkeit: Kündigung, Arbeitsvertrag, Bescheid der Agentur für Arbeit
  • Todesfall: Sterbeurkunde und Angaben zum Ansprechpartner
  • Bei Rückfragen: weitere Nachweise nach Anforderung des Versicherers

Zuständige Kontakte für die Leistungsanmeldung

Wenden Sie sich im Leistungsfall direkt an den Kundenservice Leistung der zuständigen Versicherung.

Todesfall oder Arbeitsunfähigkeit

LPV Lebensversicherung AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden

Telefon: 02103 34-6660
E-Mail: info@lifestyle-protection.com

Arbeitslosigkeit

Lifestyle Protection AG
Kundenservice Leistung
40718 Hilden

Telefon: 02103 34-6660
E-Mail: info@lifestyle-protection.com

So melden Sie den Leistungsfall an

Versicherten Leistungsfall prüfen

Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Vertrag den konkreten Fall abdeckt: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Passendes Formular herunterladen

Verwenden Sie das Formular, das zu Ihrem Leistungsfall passt. Falsche oder unvollständige Formulare können die Bearbeitung verzögern.

Nachweise vollständig beifügen

Legen Sie alle geforderten Unterlagen als Kopie bei. Originale sollten Sie nur einreichen, wenn sie ausdrücklich angefordert werden.

An den Kundenservice Leistung senden

Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Versicherung und bewahren Sie eine Kopie Ihrer vollständigen Leistungsanmeldung auf.

Widerruf und Kündigung des RatenSchutzes

Wenn Sie den RatenSchutz abgeschlossen haben und ihn nicht mehr wünschen, sollten Sie Ihre Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeiten prüfen. Laut DSL Bank kann der RatenSchutz-Vertrag innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt des Annahmeschreibens der Versicherung.

Für eine spätere Kündigung oder Rückfragen zu bestehenden Verträgen sollten Sie sich direkt an die zuständige Versicherung wenden und Ihre Vertragsunterlagen prüfen.

Bedingungen für den Leistungsfall

Die folgenden Punkte sind allgemeine Hinweise. Entscheidend sind immer die konkreten Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

1. Versicherter Vertrag
Ein Leistungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn für den Kredit tatsächlich ein wirksamer RatenSchutz- beziehungsweise Restschuldversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
2. Versicherter Leistungsfall
Der eingetretene Fall muss vom gewählten Versicherungsumfang abgedeckt sein. Nicht jeder Vertrag enthält automatisch Todesfall-, Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsschutz.
3. Vollständige Nachweise
Der Versicherer kann die Leistung nur prüfen, wenn die erforderlichen Formulare, Bescheinigungen und Nachweise vollständig vorliegen.
4. Fristen und Meldepflichten
Leistungsfälle sollten möglichst frühzeitig gemeldet werden. Beachten Sie alle Fristen, Mitwirkungspflichten und Nachweispflichten aus Ihren Versicherungsbedingungen.
5. Wartezeiten und Karenzzeiten
Je nach Vertrag können Wartezeiten, Karenzzeiten oder Mindestdauern gelten. Das bedeutet, dass nicht jeder Fall sofort ab dem ersten Tag zu einer Leistung führt.
6. Ausschlüsse
Versicherungsbedingungen können Ausschlüsse enthalten, etwa für bestimmte Vorerkrankungen, besondere Beschäftigungssituationen, selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit oder andere vertraglich geregelte Fälle.
7. Prüfung durch den Versicherer
Die Einreichung einer Leistungsanmeldung bedeutet noch keine automatische Anerkennung. Der Versicherer prüft den Anspruch anhand der Unterlagen und Vertragsbedingungen.
8. Weitere Unterlagen möglich
Der Versicherer kann zusätzliche Dokumente anfordern, wenn diese zur Prüfung des Leistungsfalls erforderlich sind.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung, Versicherungsberatung oder Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Versicherung, die DSL Bank oder eine qualifizierte Beratungsstelle.
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