Angestelltentarifvertrag

Bundes-Angestelltentarifvertrag

Der Tarifvertrag (BAT) regelte in Deutschland die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.

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Angestelltentarifvertrag

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) galt vom 1. April 1961 bis zum 30. September 2005 beim Bund und den Kommunen, bzw. bis 31. Oktober 2006 in den Ländern, In Hessen und Berlin galt der Angestelltentarifvertrag noch bis Anfang 2010. Die Regelungen der Eingruppierung galten bis zum Inkrafttreten von neuen Entgeltordnungen zum TVöD/TV-L auch danach weiter.

Bundes-Angestelltentarifvertrag: Geschichte

Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) löste die bisher gültige Tarifordnung A für Angestellte ab. Der BAT war ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV, jetzt ver.di) 1961 abgeschlossen haben. Er war eine Sammelbezeichnung für den eigentlichen BAT, der ein Manteltarifvertrag war, sowie für die Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt wurden. Es bestand jeweils ein Vertrag zwischen der ÖTV mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und des Bundes (BAT Bund und Land), sowie mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (BAT VKA).


Anwendung fand der Tarifvertrag auch bei zahlreichen Dienstleistungsbetrieben sowie in Einrichtungen, die durch Privatisierung aus dem Kernbereich des öffentlichen Dienstes ausgegliedert wurden. Teilweise wurde folgende Formulierung verwendet: "Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den Bundes-Angestelltentarifvertrag."

In den neuen Bundesländern galt ein spezieller Bundes-Angestelltentarifvertrag mit reduzierter Vergütung, der BAT-Ost oder auch kurz BAT-O genannt wird.

Alle Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie der BAT, BAT-O, MTArb, MT-Arb-O, BMT-G und BMT-GO wurden für Angestellte des Bundes und der Kommunen zum 1. Oktober 2005 durch einen einheitlichen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ersetzt.

Für den Bereich der Landesangestellten wurde der BAT zum 1. November 2006 durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ersetzt. Weiterhin wurde auch für einige andere Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (z. B. der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Bundesbank) ein dem TVöD nachempfundener Tarifvertrag geschlossen. Für die Arbeitsagenturen ist dies beispielsweise der Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA).

Hessen ist aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, daher galt dort zunächst weiterhin der BAT bzw. der MTArb. In Hessen gilt seit dem 1. Januar 2010 der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H), der sich am TV-L orientiert. In Berlin, das in den 1990er Jahren aus der TdL ausgeschlossen worden war, wurde der TV-L stufenweise bis Januar 2011 eingeführt (für Lehrkräfte zum 1. September 2008, für die Humboldt-Universität zum 1. April 2010, für die anderen Beschäftigten des Landes Berlin zum 1. November 2010 und für die Beschäftigten der anderen Hochschulen zum 1. Januar 2011 (siehe TV-L Berliner Hochschulen).

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