KURZ GEFRAGT – Antworten zum Thema "Riester-Rente"

KAISER-RENTE® Wichtige Informationen zur Rentenreform

1. Was bedeutet "Riester-Rente"?

Der Name geht auf den ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester zurück und ist die populäre Bezeichnung der künftigen staatlichen Zusatzförderung privater Vorsorgemaßnahmen zum Ausgleich einer Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Förderung besteht darin, dass für bestimmte freiwillige Aufwendungen der Altersvorsorge eine staatliche Zulage gewährt wird und ggf. in einem zusätzlichen Steuervorteil durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Die beschlossene Förderung zusätzlicher Altersvorsorge wurde mit Wirkung ab 1.1.2002 eingeführt.

2. Warum fördert der Staat die private Altersvorsorge?

Die niedrigen Geburtenraten und die immer höhere Lebenserwartung führen dazu, dass sich der Altersaufbau in der deutschen Bevölkerung bis zum Jahr 2050 umkehrt. Immer mehr Rentnern stehen dann immer weniger Berufstätige - sprich: Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung - gegenüber.


Die Folge: Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr. Um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung möglichst stabil zu halten, schrumpfen die Renten. Folge: Der Staat kann die Absicherung im Alter nicht mehr gewährleisten - und fördert die freiwillige private Vorsorge.

3. Wie hoch ist die gesetzliche Rente in Zukunft?

Die Rentenreform sieht vor, das Netto-Rentenniveau von derzeit 70 Prozent schrittweise auf knapp 67 Prozent im Jahr 2030 zu senken. Da für die Berechnung des neuen Rentenniveaus eine andere Rechengrundlage herangezogen wird, entsprechen die 67 Prozent tatsächlich eher 63 bis 64 Prozent.

4. Wieviel muss ich selbst sparen?

Dieser Mindesteigenbeitrag beträgt

  • In den Jahren 2002 und 2003 mindestens 1 %
  • In den Jahren 2004 und 2005 mindestens 2 %
  • In den Jahren 2006 und 2007 mindestens 3 %
  • Ab 2008 mindestens 4 %

(Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen)

Einschließlich der Zulagen beträgt der Mindesteigenbeitrag jährlich jedoch höchstens 525 EUR (2002 und 2003), 1.050 EUR (2004 und 2005), 1.575 EUR (2006 und 2007) und schließlich 2.100 EUR (ab 2008).


Von diesem Gesamtbeitrag wird die Grundzulage und ggf. die Kinderzulage abgezogen. Den verbleibenden Differenzbetrag müssen Sie selbst aufwenden.

5. Wieviel erhalte ich vom Staat dazu?

Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?

Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an. Sie setzt sich aus Grundzulage und Kinderzulage je Kind zusammen. Beide werden in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte den Mindesteigenbetrag leistet.

Die Jahresbeträge gehen aus folgender Übersicht hervor:


Jahre Grundzulage p.a. Kinderzulage je Kind p.a
 
2002 und 2003 38 Euro 46 Euro
2004 und 2005 76 Euro 92 Euro
2006 und 2007 114 Euro 138 Euro
ab 2008 154 Euro 185 Euro

Die Grundzulage steht bei Ehegatten jedem begünstigten Ehegatten gesondert zu. Die Kinderzulage wird für jedes Kind gewährt, für das dem Zulagenberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird. Bei miteinander verheirateten Eltern, die zusammen veranlagt werden, steht die Kinderzulage der Mutter zu. Auf Antrag beider Eltern kann die Kinderzulage vom Vater in Anspruch genommen werden.

Der Gesamtbeitrag zur "Riester-Rente" setzt sich zusammen aus Eigenleistung und Zulage. Bei letzterer unterscheidet man Grund- und Kinderzulage.

Ab 2008 soll die maximale jährliche Grundzulage für Alleinstehende 154 EURO, für Verheiratete 308 EURO, die Kinderzulage je steuerlich zu berücksichtigendem, zum Haushalt gehörendem Kind 185 EURO betragen.

Beispiel (ab 2008):

Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 EUR. Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig. Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 EUR), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 EUR (2 x 154 EUR für Mann und Frau + 2 x 185 EUR für die Kinder). Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 EUR (1.200 EUR - 678 EUR). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.

7. Reicht die Riesterrente für meine Altersversorgung aus?

Diese Frage müssen wir mit einem eindeutigen Nein beantworten. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich der "Riester-Rente" können selbst langjährig Versicherte allerhöchstens ein Rentenniveau von ca. 70% des Nettogehaltes erreichen. Personen, die weniger als 45 Jahre rentenversicherungspflichtig waren, können nur mit einer weit geringeren Versorgung rechnen. In beiden Fällen ist also eine beträchtliche Versorgungslücke vorhanden.

8. Was ist eigentlich eine private Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung ist - neben der Kapitallebensversicherung - eine der Hauptformen der privaten Lebensversicherung. Sie ist in besonderer Weise zur Altersversorgung geeignet, denn sie leistet ab dem vereinbarten Rentenbeginndatum regelmäßige Rentenzahlungen bis zum Tode der versicherten Person.

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