Der Sollzinssatz beim Beamtendarlehen ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, der vom Darlehensnehmer als Gegenleistung für die Einräumung des Kapitalnutzungsrechts zu zahlen ist. Früher wurde der Sollzinssatz als Nominalzinssatz bezeichnet.
Bei der Vereinbarung des Sollzinssatzes sind verschiedene Gestaltungen möglich:
Gebundener Sollzinssatz: Für die gesamte Laufzeit des Vertrages oder für bestimmte Zeiträume wird ein feststehender Sollzinssatz vereinbart (Sollzinsbindung).
Veränderlicher Zinssatz: Der Sollzinssatz ist an einen bestimmten Referenzzinssatz gebunden. Änderungen dieses Referenzzinssatzes bewirken eine entsprechende Anpassung des Sollzinssatzes zu den im Darlehensvertrag vereinbarten Terminen.
Er unterscheidet sich vom effektiven Jahreszins, der die Gesamtbelastung des Darlehensnehmers ausdrückt.
Bei einem Beamtendarlehen ist der Sollzinssatz ein gebundener Sollzinssatz, dessen Höhe für die gesamte Vertragslaufzeit festgeschrieben / garantiert ist.
siehe auch: Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen | Effektiver Jahreszins
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