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Sollzinssatz beim Beamtendarlehen

Abgelegt unter: Beamtendarlehen - Stichwort: , , 12. Juni 2010

Der Sollzinssatz beim Beamtendarlehen ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz, der vom Darlehensnehmer als Gegenleistung für die Einräumung des Kapitalnutzungsrechts zu zahlen ist. Früher wurde der Sollzinssatz als Nominalzinssatz bezeichnet.

Bei der Vereinbarung des Sollzinssatzes sind verschiedene Gestaltungen möglich:

Gebundener Sollzinssatz: Für die gesamte Laufzeit des Vertrages oder für bestimmte Zeiträume wird ein feststehender Sollzinssatz vereinbart (Sollzinsbindung).

Veränderlicher Zinssatz: Der Sollzinssatz ist an einen bestimmten Referenzzinssatz gebunden. Änderungen dieses Referenzzinssatzes bewirken eine entsprechende Anpassung des Sollzinssatzes zu den im Darlehensvertrag vereinbarten Terminen.

Er unterscheidet sich vom effektiven Jahreszins, der die Gesamtbelastung des Darlehensnehmers ausdrückt.

Bei einem Beamtendarlehen ist der Sollzinssatz ein gebundener Sollzinssatz, dessen Höhe für die gesamte Vertragslaufzeit festgeschrieben / garantiert ist.

siehe auch: Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen | Effektiver Jahreszins

Weitere Beiträge:

  1. Einhaltung der Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie | gültig ab 11.06.2010 § 6a Preisangabenverordnung (PAngV) – Werbung für Kreditverträge (1) Wer gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, muss in klarer, verständlicher...



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3 Kommentare

  1. [...] als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrages an und berücksichtigt neben dem Sollzinssatz alle anfallenden Kosten der erforderlichen Lebensversicherung (Abschlusskosten, Servicekosten, [...]

    Pingback by Effektiver Jahreszins beim Beamtendarlehen « Aktuelles zur ERGO Versicherung, Hamburg-Mannheimer, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung — 28. Juli 2010 @ 01:47

  2. [...] auch: Sollzinssatz | Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) | Effektiver Jahreszins [...]

    Pingback by Nettodarlehensbetrag oder Gesamtkreditbetrag « Aktuelles zur ERGO Versicherung, Hamburg-Mannheimer, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung — 28. Juli 2010 @ 01:49

  3. [...] Sollzinssatz, den Nettodarlehensbetrag, den effektiven [...]

    Pingback by Einhaltung der Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen « Aktuelles zu ERGO, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung — 17. Oktober 2011 @ 15:15

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