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Nettodarlehensbetrag oder Gesamtkreditbetrag

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: , , 12. Juni 2010

Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags Anspruch hat. Dabei handelt es sich um den Darlehensnennbetrag abzüglich der vom Darlehensgeber einbehaltenen Kosten (z. B. Bearbeitungsentgelt oder Disagio/Damnum). Der Nettodarlehensbetrag wird auch als Gesamtkreditbetrag bezeichnet.

Gesamtkreditbetrag

Der Gesamtkreditbetrag ist in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie definiert als „die Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrages zur Verfügung gestellt wird”. Der Gesamtkreditbetrag wird auch als Nettodarlehensbetrag bezeichnet.

siehe auch: Sollzinssatz | Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) | Effektiver Jahreszins

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