Die ERGO Versicherung hat sich entschieden, die Voraussetzungen für das ERGO Beamtendarlehen anzupassen. Ziel ist es, dem Wunsch einer einfacheren Entscheidungsfindung und schnelleren Bearbeitung nachzukommen.
In der Vergangenheit konnte die ERGO den Wunsch nach einem Beamtendarlehen häufig nicht realisieren, da die geforderte Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) aus medizinischen Gründen nicht eingeschlossen werden konnte. Ab dem 01.10.2011 muss diese Zusatzversicherung bei Beamten auf Lebenszeit nicht mehr zwingend eingeschlossen werden. Auf Wunsch unserer Kunden kann die Zusatzversicherung aber selbstverständlich auch weiterhin eingeschlossen werden.
Als weitere Erleichterung und Beschleunigung der Bearbeitung verzichten wir künftig auf eine Sicherungsbestätigung zu Hypothekenverträgen von Geschäftsbanken und Versicherungsunternehmen und benötigen lediglich eine Vertragskopie zum Hypothekendarlehen, aus der die monatliche Belastung hervorgeht.

Die Anforderung der Dienststellenerklärung führte in einigen Fällen zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Kreditanfrage zum Beamtendarlehen. Ab dem 01.10.2011 ist diese Erklärung bei einem Grossteil der Behörden nicht mehr erforderlich. Für unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst wird diese Erklärung weiterhin benötigt.
Der Verzicht auf Einreichung der Dienstellenerklärung gilt für Beamte und Berufssoldaten bei Landesämtern, Oberfinanzdirektionen, Wehrbereichsverwaltungen, Polizeipräsident und Senat in Berlin, Bundesverwaltungsamt, Bundesfinanzdirektion, Hessische Bezügestelle sowie Freie und Hansestadt Hamburg.
Das ERGO Beamtendarlehen kann online unter www.beamtenkapital.de oder gebührenfrei unter 0800-770 80 80 beantragt werden.



















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