Es kann jeden treffen:
Vor Erreichen der Altersgrenze infolge seines Gesundheits-Zustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Unsere Problemlösung:
die Dienstunfähigkeitsversicherung – in Verbindung mit einer Lebens- oder Rentenversicherung der Hamburg-Mannheimer Vers. AG.
Wenn der Beamte wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt bzw. wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen wird, gilt dies als Versicherungsfall. Für die Leistungen ist es unerheblich, ob er nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis einen Zivilberuf ausübt.
Bei Eintritt der Dienstunfähigkeit ist der Beamte von der Beitragszahlung für diesen Vertrag befreit. Außerdem erhält er die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente.
Bei der Hamburg-Mannheimer gilt die echte und vollständige Beamtenklausel:
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen“
Wir schließen uns somit vorbehaltlos der Entscheidung des Dienstherrn an. Ein zweiter medizinischer Nachweis der Berufsunfähigkeit ist nicht erforderlich.
Kunde statt Kadi – Hamburg-Mannheimer Vers. AG : Platz 1 in Bezug auf die Leistungsprozessquote
Was viele Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit befürchten, trifft bei uns nicht zu:
In fast 100 % der Fälle entscheiden wir kundenfreundlich und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen (map-report 2006, Nr. 635-636). Das sichert uns Platz 1 – bewertet nach Beitragseinnahmen – unter den 20 größten deutschen Lebensversicherern.
Weitere Bewertungen finden Sie hier: Hamburg-Mannheimer Testberichte
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