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Aktuelles zur ERGO Versicherung, Hamburg-Mannheimer, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung

Hier finden Sie Neuigkeiten zur Hamburg-Mannheimer (ERGO), Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung.


Weihnachtsgeld für Beamte als Sonderzahlung

Abgelegt unter: Besoldung - Stichwort: , 26. Juli 2010

Weihnachtsgeld für Beamte (Sonderzahlung)

Die Sonderzahlung wird jeweils mit den Bezügen für den Monat Dezember gewährt. Der Anspruch richtet sich nach dem Sonderzahlungsgesetz NRW vom 20.11.2003 in der aktuellen Fassung. Zur Berechnung der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte werden folgende Bemessungsfaktoren auf die jeweils für den Monat Dezember maßgebenden Bezüge angewandt:

Weihnachtsgeld für Beamte

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) ?

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld ist an drei Voraussetzungen gebunden:

  1. Sie stehen am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Dezember als Beamtin bzw. Beamter im Landesdienst.
  2. Sie stehen seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen oder im laufenden Kalenderjahr insgesamt 6 Monate im öffentlichen Dienst.
  3. Sie verbleiben bis mindestens 31. März des Folgejahres im öffentlichen Dienst.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) ?

Das Weihnachtsgeld besteht aus dem Grundbetrag und dem Sonderbetrag für Kinder (Festbetrag: 25,56 EUR).

Basis für den Grundbetrag sind Ihre laufenden Bezüge für den Monat Dezember. Einige laufende Bezügebestandteile (z.B. die Vermögenswirksamen Leistungen des Dienstherrn, Mehrarbeitsvergütung, u.ä.) fließen jedoch nicht in die Berechnung des Grundbetrages ein. Zeiten im laufenden Kalenderjahr, in denen Sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, führen zu einer Verminderung des Grundbetrages.

Weitere Informationen unter: Weihnachtsgeld für Beamte | Landesamt für Besoldung und Versorgung | Beamtenbesoldung


Besoldungsgruppe

Abgelegt unter: Besoldung - Stichwort: 1. Juli 2010

Besoldungsgruppe

Die Besoldungsgruppe (BesGr) ist in Deutschland die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten gemäß seinem ausgeübten Amt, das sich auch aus Verantwortung und Handlungskompetenz der ausgeübten Funktion ergibt. Sie regelt neben dem Dienstalter die Höhe der Besoldung. Die Einteilung in Besoldungsgruppen ist nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der jeweiligen Besoldungsordnung geregelt.

Die Entsprechung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Landesbereich nach dem TV-L heißt Entgeltgruppe.

Besoldungsgruppen

Besoldungsordnung A: Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
Einfacher Dienst (A 2 bis A 6),
Mittlerer Dienst (A 5 bis A 9),
Gehobener Dienst (A 9 bis A 13) und
Höherer Dienst (A 13 bis A16

Besoldungsordnung B: Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (Beamte in herausragenden Positionen des höheren Dienstes)
Besoldungsordnung C: Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 (wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer, bis 2005)
Besoldungsordnung R: Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 (Richter und Staatsanwälte)
Besoldungsordnung W: Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 (Hochschullehrer, seit 2005)

Weitere Informationen unter Beamtenbesoldung.


Besoldungserhöhung: Ab 01.08.2010 gibt es mehr Geld für Beamte

Abgelegt unter: Besoldung - Stichwort: , 28. Juni 2010

Wie der Tagespiegel heute berichtet, gibt es bereits ab 1. August mehr Geld für Beamte. Der Gehaltszuschlag kommt daher früher als geplant.

Die Gehälter der Berliner Beamten werden nicht erst im Oktober, sondern schon ab 1. August 2010 um 1,5 Prozent erhöht. Das gilt für Grundgehälter, Amtszulagen, die allgemeine Stellenzulage und den Familienzuschlag. Von der vorgezogenen Besoldungserhöhung profitieren die Staatsdiener in der Landesverwaltung, Hochschullehrer, Richter und Versorgungsempfänger. An der nächsten Stufe der Gehaltsanhebungen, zwei Prozent mehr ab 1. August 2011, ändert sich aber nichts mehr.

Quelle: Tagespiegel: Ab 1. August mehr Geld für Beamte

Weitere Informationen zur Besoldungserhöhung für Beamte und Beamtenbesoldung 2010




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