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Aktuelles zu ERGO, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung

Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten zur ERGO Versicherung, Beamtendarlehen, Beamtenkredit und Beamtenbesoldung.


Private Krankenversicherung Stiftung Warentest: PKV Vergleich und Test

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: 30. September 2011

In jedem Jahr finden sich in den Angeboten der Versicherer neue PKV Tarife, die den Versicherungskunden angeboten werden. Viele Menschen, die die private Krankenversicherung nutzen wollen, finden sich in diesem Tarif-Dschungel kaum noch zurecht. Die Stiftung Warentest prüft in ihrem Test 2011 diese unterschiedlichen Tarife und zeigt sowohl empfehlenswerte Policen wie auch KV-Tarife, die Leistungslücken aufweisen. Von der Stiftung Warentest wurde im private Krankenversicherung Vergleich 2011 unter anderem die Allianz Krankenversicherung, die HanseMerkur Krankenversicherung sowie die Central Krankenversicherung überprüft.

Vielen Menschen, die Fragen bei Finanzprodukten haben, gibt die Stiftung Warentest hilfreiche Tipps und Informationen den verschiedensten Angeboten von Banken und Versicherungen. Auch die private Krankenversicherung gehört zu den von der Stiftung Warentest 2011 geprüften Versicherungen, wobei sowohl private Krankenvollversicherungen wie auch Zusatzversicherungen im Test 2011 überprüft wurden.

Zu Jahresbeginn 2011 widmete sich die Stiftung Warentest den privaten Krankenversicherungen der Zusatzversicherungen. Die unabhängigen Tester zeigten gesetzlich Versicherten, welche Leistungen sie 2011 von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erwarten können und welche Zusatzversicherungen wichtig sind. Die einzelnen Tests, etwa für die private Zahnzusatzversicherung oder für Zusatzpakete im ambulanten Bereich, wurden bereits 2010 durchgeführt. Im Mai 2011 widmete sich die Stiftung Warentest in der privaten Krankenversicherung 2011 der Auslandsreisekrankenversicherung. Diese Versicherung wird von den Experten allen Menschen angeraten, unabhängig, ob sie bisher privat oder gesetzlich Versichert sind. Als Testsieger im PKV Test 2011 ging die Ergo Direkt Versicherung mit ihrem Tarif RD mit einem Testergebnis von 1,1 hervor. Ebenfalls ein „sehr gut“ erhielt die Deutsche Familienversicherung im Tarif AKV sowie die HanseMerkur mit ihrem Tarif RKJ und die DAK, die ihren Tarif DAKplus Reise ins Rennen schickte.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung überprüfte die Stiftung Warentest im Private Krankenversicherung Test 2011 die Leistungen von Billig-Tarifen. Diese Tarife versprechen häufig günstige Beiträge zu extrem niedrigen Preisen. Wie die Experten von Stiftung Warentest private Krankenversicherung 2011 jedoch zeigen, weisen diese Tarife häufig Leistungslücken aus. So übernehmen diese Versicherungen Arzt- und Zahnarzthonorare nur begrenzt, auch finden sich nicht in allen Tarifen Leistungen für die Psychotherapie, zudem müssen häufig Medikamente oder Hilfsmittel privat finanziert werden. Zu den von der Stiftung Warentest im PKV Vergleich 2011 geprüften Tarife gehört der Tarif AktiMed Start der Allianz, der Tarif E der HUK Coburg sowie der introprivat-S der Universa Krankenversicherung und der Tarif KVG, KVE der HanseMerkur. Einige dieser Tarife bieten laut Angaben der Stiftung Warentest günstige Preise und angemessene Leistungen, bei einigen Tarifen hingegen sollte man nach dem Urteil der Tester besser nicht krank werden. Hier lohnt ein ausgiebiger PKV Vergleich, der über den PKV Rechner möglich ist. Mit einem solchen PKV Rechner können sowohl Beamte wie auch Selbstständige und Angestellte für sie passende Tarife finden und Billig-Tarife sowie leistungsstarke Tarife hinsichtlich der Preise sowie der Leistungen gegenüberstellen.

Um Menschen, die in die private Krankenversicherung wechseln können, die Entscheidung für einen Wechsel zu erleichtern, hat die Stiftung Warentest private Krankenversicherung 2011 auch Checklisten entworfen, die das Für und Wider der privaten Krankenversicherung deutlich aufzeigen und Verbrauchern so eine wirkliche Hilfe bieten, und zwar unabhängig von Versicherungsvertretern.


Nettodarlehensbetrag oder Gesamtkreditbetrag

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: , , 12. Juni 2010

Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrags Anspruch hat. Dabei handelt es sich um den Darlehensnennbetrag abzüglich der vom Darlehensgeber einbehaltenen Kosten (z. B. Bearbeitungsentgelt oder Disagio/Damnum). Der Nettodarlehensbetrag wird auch als Gesamtkreditbetrag bezeichnet.

Gesamtkreditbetrag

Der Gesamtkreditbetrag ist in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie definiert als „die Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrages zur Verfügung gestellt wird”. Der Gesamtkreditbetrag wird auch als Nettodarlehensbetrag bezeichnet.

siehe auch: Sollzinssatz | Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) | Effektiver Jahreszins


Einhaltung der Verbraucherkreditrichtlinie und Preisangabenverordnung (PAngV) beim Beamtendarlehen

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: ,

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie | gültig ab 11.06.2010

§ 6a Preisangabenverordnung (PAngV) – Werbung für Kreditverträge

(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, muss in klarer, verständlicher und auffallender Weise angeben:

den Sollzinssatz, den Nettodarlehensbetrag, den effektiven Jahreszins.

Beim Sollzinssatz ist anzugeben, ob dieser gebunden oder veränderlich oder kombiniert ist und welche sonstigen Kosten der Beworbene inm Falle eines Vertragabschlusses im Einzelnen zusätzlich zu entrichten hätte.

(2) Die Werbung muss zusätzlich die folgenden Angaben enthalten, sofern diese vom Werbenden zur Voraussetzung für den Abschluss des beworbenen Vertrags gemacht werden:

die Vertragslaufzeit,

bei Teilzahlungsgeschäften, die Sache oder Dienstleistung, den Barzahlungspreis sowie den Betrag der Anzahlung, gegebenenfalls den Gesamtbetrag und den Betrag der Teilzahlungen.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben sind mit einem Beispiel zu versehen. Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er zumindest zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande gekommenen Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.

(4) Verlangt der Werbende den Abschluss eines Versicherungsvertrags oder eines Vertrags über andere Zusatzleistungen und können die Kosten für diesen Vertrag nicht im Voraus bestimmt werden, ist auf die Verpflichtung zum Abschluss dieses Vertrags klar und verständlich an gestalterisch hervorgehobener Stelle zusammen mit dem effektiven Jahreszins hinzuweisen.


Gesundheitsfragen in der Lebensversicherung

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: , 10. Juni 2010

Nur die Wahrheit zählt: Gesundheitsfragen in der Lebensversicherung

Gesundheitsfragen müssen in der Lebensversicherung immer dann beantwortet werden, wenn der Todesfall und/oder die Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert werden sollen. Die Antworten helfen dem Versicherer, das individuelle Risiko, das er decken soll, besser einschätzen zu können. Wie genau das funktioniert, erläutert Tatjana Höchstödter, Expertin für private Altersversorgung bei der ERGO Versicherungsgruppe.

Welche Rolle spielen Gesundheitsfragen in der Lebensversicherung?

Wenn ein Unternehmen eine Lebensversicherung kalkuliert, muss es das Risiko sehr genau prüfen und einschätzen. Nur so kann das Unternehmen den Versicherten die zugesagten Leistungen dauerhaft garantieren. Bei der Berechnung von Versicherungsprodukten schaut der Versicherer auf öffentliche und eigene Statistiken: Wie häufig treten Sterbefälle und/oder Berufsunfähigkeit im Durchschnitt auf? Aber auch die individuellen Versicherungsanträge müssen sehr genau geprüft werden. Dabei spielen zum einen die Höhe der Versicherung sowie das Geschlecht, das Alter und der ausgeübte Beruf der versicherten Person eine Rolle; zum anderen auch der Gesundheitszustand. Die Fragen dazu sind damit ein wichtiger Teil der Risikoprüfung. Wer an einer Krankheit leidet, eine gefährliche Sportart betreibt oder im Beruf einem besonderen Risiko ausgesetzt ist, kann eine Versicherung unter Umständen nur gegen einen erhöhten Beitrag abschließen. Eine andere Möglichkeit sind so genannte „Ausschlussklauseln“. Sie sehen vor, dass spezielle Krankheiten oder Körperteile, die durch Vorerkrankungen geschädigt sind, von der Leistungspflicht ausgenommen sind. Dann ist eine Versicherung ohne Aufschläge auf den Beitrag möglich.

Wie detailliert müssen die Gesundheitsfragen beantwortet werden?

Im eigenen Interesse sollte man die Gesundheitsfragen ausführlich beantworten, auch mit Blick auf Erkrankungen, die schon eine Zeit zurückliegen. Manch kleine Erkrankung, die einem selbst eher unbedeutend erscheint, hat im Hinblick auf die Risikoeinschätzung vielleicht unerwartet großen Einfluss. Wie wichtig dies ist, kann immer nur ein Experte des Versicherungsunternehmens beurteilen. Um den Kunden bei der Beantwortung zu unterstützen, wird daher umfassend und detailliert nach Krankheiten und Arztbesuchen in den vergangenen fünf Jahren gefragt. Diese sollte man nach bestem Wissen beantworten; dies nennt man auch die vorvertragliche Anzeigepflicht.

Was passiert, wenn diese Pflicht verletzt wurde?

Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen sollte man die Wahrheit sehr ernst nehmen. Hat der Kunde die Anzeigepflicht verletzt, also wissentlich eine Frage nicht wahrheitsgemäß beantwortet, so kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Pflichtverletzung erfahren hat, kündigen. In diesem Fall ginge der Versicherungsschutz verloren.


Fünf Sterne für Berufsunfähigkeitsversicherung

Abgelegt unter: Allgemein - Stichwort: , , 28. April 2010

Die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen hat in ihrem neuesten Rating (Februar 2007) unserer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Top-BUZ / für Berufstätige die Auszeichnung – fünf Sterne – verliehen: “ausgezeichnet“.

In Verbindung mit der ebenfalls sehr gut bewerteten Finanzkraft der Hamburg-Mannheimer (Rating AA- durch Standard & Poor’s) gehört die TOP-BUZ damit zu den besten Angeboten am Markt.

Die Zeitschrift FINANZtest gab für die TOP-BUZ in ihrer Ausgabe 7.2006 das Qualitätsurteil “gut” ab.

Weitere Bewertungen finden Sie hier: Hamburg-Mannheimer Testberichte




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