Die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) regelt die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes und der Länder. Die Bundesbesoldungsordnung ist Teil des Bundesbesoldungsgesetzes. Es gibt die Besoldungsordnungen A, B, C, R und W.
Besoldungsordnungen A und B
Die Besoldungsordnungen A und B gelten für alle Beamten, soweit sie nicht als Richter, Staatsanwalt oder Hochschullehrer tätig sind, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Die Besoldungsordnung A beinhaltet die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. Die Gehälter dieser Gruppen steigen mit dem Dienstalter an.
Die Besoldungsordnung B beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11. Diese Gehälter steigen nicht an, sondern gelten unabhängig vom Dienstalter. In dieser Besoldungsordnung gibt es eine Besonderheit: Die Besoldung der Besoldungsgruppe B 1 entspricht der in der höchsten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe A 15. Beamte der Besoldungsgruppe A 16 verdienen bei entsprechendem Dienstalter also mehr.
Besoldungsordnung C
Die Besoldungsordnung C gilt für Hochschullehrer, d. h. Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten und beinhaltet die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 sind aufsteigende Besoldungsgruppen. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 entsprechen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14. Die Besoldungsordnung C wurde durch die Besoldungsordnung W ersetzt.
Besoldungsordnung R
Die Besoldungsordnung R gilt für Richter und Staatsanwälte und umfasst die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10. Die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 sind aufsteigende Besoldungsgruppen.
Besoldungsordnung W
Nach dem Professorenbesoldungsreformgesetz gilt die Besoldungsordnung W für Hochschullehrer (Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten) und beinhaltet die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Zu den festen Grundgehältern der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 kommen Leistungsbezüge hinzu. W 1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten.
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Bundesbesoldungsgesetz | Bundesbeamtengesetz | Besoldungstabellen | Beamtenbesoldung Rechner
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