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Bundesbesoldungsordnung

Abgelegt unter: Besoldung - Stichwort: 8. September 2010

Die Bundesbesoldungsordnung (BBesO) regelt die Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes und der Länder. Die Bundesbesoldungsordnung ist Teil des Bundesbesoldungsgesetzes. Es gibt die Besoldungsordnungen A, B, C, R und W.

Besoldungsordnungen A und B

Die Besoldungsordnungen A und B gelten für alle Beamten, soweit sie nicht als Richter, Staatsanwalt oder Hochschullehrer tätig sind, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Die Besoldungsordnung A beinhaltet die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. Die Gehälter dieser Gruppen steigen mit dem Dienstalter an.

Die Besoldungsordnung B beinhaltet die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11. Diese Gehälter steigen nicht an, sondern gelten unabhängig vom Dienstalter. In dieser Besoldungsordnung gibt es eine Besonderheit: Die Besoldung der Besoldungsgruppe B 1 entspricht der in der höchsten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe A 15. Beamte der Besoldungsgruppe A 16 verdienen bei entsprechendem Dienstalter also mehr.

Besoldungsordnung C

Die Besoldungsordnung C gilt für Hochschullehrer, d. h. Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten und beinhaltet die Besoldungsgruppen C 1 bis C 4. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 sind aufsteigende Besoldungsgruppen. Die Besoldungsgruppen C 1 und C 2 entsprechen der Besoldungsgruppe A 13 bzw. A 14. Die Besoldungsordnung C wurde durch die Besoldungsordnung W ersetzt.

Besoldungsordnung R

Die Besoldungsordnung R gilt für Richter und Staatsanwälte und umfasst die Besoldungsgruppen R 1 bis R 10. Die Besoldungsgruppen R 1 und R 2 sind aufsteigende Besoldungsgruppen.

Besoldungsordnung W

Nach dem Professorenbesoldungsreformgesetz gilt die Besoldungsordnung W für Hochschullehrer (Professoren, Wissenschaftliche Assistenten und Hochschuldozenten) und beinhaltet die Besoldungsgruppen W 1 bis W 3. Zu den festen Grundgehältern der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 kommen Leistungsbezüge hinzu. W 1 ist den Juniorprofessoren vorbehalten.

Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
Bundesbesoldungsgesetz | Bundesbeamtengesetz | Besoldungstabellen | Beamtenbesoldung Rechner

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1 Kommentar

  1. [...] Dienstbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz zuzüglich Sonderzahlungen, die sich stets nach der Bundesbesoldungsordnung [...]

    Pingback by Beamtenbesoldung Rechner « Aktuelles zur ERGO Versicherung, Hamburg-Mannheimer, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung — 8. September 2010 @ 15:22

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