Besoldungsgruppe
Die Besoldungsgruppe (BesGr) ist in Deutschland die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten gemäß seinem ausgeübten Amt, das sich auch aus Verantwortung und Handlungskompetenz der ausgeübten Funktion ergibt. Sie regelt neben dem Dienstalter die Höhe der Besoldung. Die Einteilung in Besoldungsgruppen ist nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der jeweiligen Besoldungsordnung geregelt.
Die Entsprechung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder im Landesbereich nach dem TV-L heißt Entgeltgruppe.
Besoldungsgruppen
Besoldungsordnung A: Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
Einfacher Dienst (A 2 bis A 6),
Mittlerer Dienst (A 5 bis A 9),
Gehobener Dienst (A 9 bis A 13) und
Höherer Dienst (A 13 bis A16
Besoldungsordnung B: Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 (Beamte in herausragenden Positionen des höheren Dienstes)
Besoldungsordnung C: Besoldungsgruppen C 1 bis C 4 (wissenschaftliche Beamte und Hochschullehrer, bis 2005)
Besoldungsordnung R: Besoldungsgruppen R 1 bis R 10 (Richter und Staatsanwälte)
Besoldungsordnung W: Besoldungsgruppen W 1 bis W 3 (Hochschullehrer, seit 2005)
Weitere Informationen unter Beamtenbesoldung.
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