ERGO Beamtenkredit: Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Die Hamburg-Mannheimer (ERGO) hat die neue Verbraucherkreditrichtlinie seit 11.06.2010 in die Angebotsberechnung integriert. Somit sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Beamtenkredit und das Beamtendarlehen auf das neue Gesetz optimiert.
Im Einzelnen bedeutet das für die Kunden der Hamburg-Mannheimer (ERGO), daß folgende Bedingungen berücksichtigt bzw. ggf. zusätzlich integriert wurden:
1. Vorvertragliche Informationsunterlage: Diese wird dem Kunden zum Kreditvertrag ausgehändigt und enthält die wichtigsten Eckdaten zum ERGO Beamtenkredit.
2. Widerrufsbelehrung: Diese wurde nach der neuen Verbraucherkreditrechtlinie, sowie zusätzlich nach der neuesten höchstrichterlichen Rechtssprechung optimiert.
3. Einbindung der Kosten für die Lebensversicherung in den Effektivzinssatz: Bei einem Beamtenkredit bzw. Beamtendarlehen ist die Kapital-Lebensversicherung zwingende Voraussetzung zur Absicherung und Rückzahlung.
4. Feste und stabile Zinsen während der gesamten Laufzeit (gebundener Sollzinssatz)
5. Überschußbeteiligung / Gewinnbeteiligung: Diese (nicht garantierten) Überschüsse werden an den Kunden ausgezahlt. Siehe hierzu auch Hamburg-Mannheimer Testberichte .
6. Tilgung des Darlehens wird durch die Einzahlungen in die Kapital-Lebensversicherung Hamburg-Mannheimer (ERGO) garantiert.
Interessantes zum Thema:
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Pingback by Beamtenkredit der ERGO Lebensversicherung AG « Aktuelles zur ERGO Versicherung, Hamburg-Mannheimer, Beamtendarlehen und Beamtenbesoldung — 28. Juli 2010 @ 01:36